Pflegeberatung Wink
Persönliche Pflegeberatung in Dortmund

Pflegeleistungen 2026 im Überblick

Ein Pflegefall bringt viele Fragen mit sich. Pflegeberatung Wink unterstützt Sie und Ihre Angehörigen dabei, die Pflege zu Hause zu organisieren und passende Hilfen zu finden. Wir beraten Sie persönlich in Ihrer Wohnumgebung auf Deutsch, Türkisch und Polnisch.

Stand: 1. Oktober 2026. Die folgenden Beträge gelten unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen

Pflegegeld unterstützt die selbst organisierte Pflege zu Hause. Pflegesachleistungen finanzieren Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste. Beides lässt sich kombinieren; dabei wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Pflegegrad 1: kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden.
Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld · bis zu 796 € Pflegesachleistungen
Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld · bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen
Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld · bis zu 1.859 € Pflegesachleistungen
Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld · bis zu 2.299 € Pflegesachleistungen
Alle Beträge gelten pro Monat.

Entlastung und Unterstützung zu Hause

Entlastungsbetrag: Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen für die häusliche Pflege bis zu 131 € monatlich zur Verfügung. Der Betrag ist zweckgebunden und wird gegen Nachweis für erstattungsfähige Leistungen eingesetzt.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bei Pflegegrad 1 bis 5 werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kosten bis zu 42 € monatlich übernommen.

Wohnumfeld verbessern: Für eine geeignete Anpassung der Wohnung sind Zuschüsse bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Für Pflegegrad 2 bis 5 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Er steht insgesamt für beide Leistungsarten zur Verfügung und gilt unabhängig vom Alter.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind jeweils für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr möglich. Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten besondere Erstattungsgrenzen; nachgewiesene zusätzliche Aufwendungen können berücksichtigt werden.

Neu seit 2026: Die Erstattung von Verhinderungspflege muss mit Kostennachweisen spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse beantragt werden.

Tagespflege und Nachtpflege

Monatliche Höchstbeträge bei Pflegegrad 2 bis 5:
Pflegegrad 2: 721 €
Pflegegrad 3: 1.357 €
Pflegegrad 4: 1.685 €
Pflegegrad 5: 2.085 €
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag unter den jeweiligen Voraussetzungen auch für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung:
Pflegegrad 1: 131 € Zuschuss
Pflegegrad 2: 805 €
Pflegegrad 3: 1.319 €
Pflegegrad 4: 1.855 €
Pflegegrad 5: 2.096 €
Im Pflegeheim können Eigenanteile entstehen. Zusätzliche Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil richten sich nach der Aufenthaltsdauer.

Pflegegrad beantragen

Beantragen Sie Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse, bei privater Versicherung bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung übernimmt in der gesetzlichen Versicherung in der Regel der Medizinische Dienst, in der privaten Pflege-Pflichtversicherung Medicproof. Über Ihren Pflegegrad und Ihre Leistungen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Entscheidend ist, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Mobilität: 10 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen 15 %. Es zählt der höhere Wert aus diesen beiden Bereichen.
Selbstversorgung: 40 %
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: 20 %
Alltagsleben und soziale Kontakte: 15 %

Die Einstufung reicht von Pflegegrad 1 bei geringen bis Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Persönlich beraten lassen

Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung zu Ihrer Pflegesituation passt.  Schreiben Sie uns per E-Mail an wink@pflegeberatung-dortmund.de oder per WhatsApp an 0176 80679310.  Sie können uns Ihren Wunschtermin auch über das Kontaktformular senden. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir den Termin mit Ihnen abstimmen können.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsübersicht 2026 und Online-Ratgeber Pflege. Stand: 1. Oktober 2026.